Übersetzungen amtlicher Dokumente gehören zu den anspruchsvollsten Arten von Übersetzungen. Es handelt sich um eine hochspezialisierte Art von Übersetzung, bei welcher der Übersetzer bedeutende Fachkenntnisse haben muss. Bei der Übersetzung amtlicher Dokumente reicht in den meisten Fällen eine normale Übersetzung nicht aus und sie kann nur von amtlich beglaubigten Übersetzern, sogenannten gerichtlichen Übersetzern, ausgeführt werden.
Unsere Agentur arbeitet mit den besten gerichtlichen Übersetzern zusammen, daher sind wir in der Lage, Ihnen Übersetzungen amtlicher Dokumente in der höchsten Qualität und der gewünschten Zeit zu liefern.
Amtliche Dokumente werden bei der Übersetzung mit einem Stempel versehen. Dieser muss dem Gesetz Nr. 352/2001 Gs., über die Nutzung von Symbolen der Tschechischen Republik, entsprechen. Der Stempel hat immer eine runde Form mit einem Durchmesser von 36 Millimeter. Am Umfang des Stempels sind Vorname, Name und Titel des Übersetzers sowie eine Präzisierung in tschechischer Sprache “Übersetzer/Übersetzerin der Sprache XY” angegeben. Außerdem ist auf dem Stempel das kleine Staatswappen abgebildet.
Wir stellen für Sie die Übersetzung aller amtlichen Dokumente, bei deren Übersetzung Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen, sicher:
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Gewerbeurkunde
- Auszug aus dem Handelsregister
- Auszug aus dem Strafregister
- Steuererklärung
- Trauschein
- Diplome und Zeugnisse
- Sterbeurkunde
- Notarielle Eintragung