Bei Handlungen mit Institutionen und Ämtern ist es notwendig, die Übersetzung eines Dokuments mit dem sogenannten runden Stempel zu versehen. Es handelt sich nämlich um beglaubigte Übersetzungen, deren Ausfertigung im Gesetz Nr. 36/1967 Gs., über Gutachter und Übersetzer, in der Fassung letzterer Vorschriften, angegeben ist. Jeder gerichtliche Übersetzer ist verpflichtet diese Kriterien einzuhalten. Wenden Sie sich an uns und Sie erhalten eine offizielle Übersetzung ohne Sorgen.
In der Tschechischen Republik wird eine solche Art von Übersetzung auch geglaubigte Übersetzung oder Übersetzung mit Stempel genannt. Sie muss den Ausgangstext enthalten, also das Originaldokument oder dessen notariell beglaubigte Kopie, welches untrennbar mit dem Original gebunden wird. Die Übersetzung wird mit einem runden Stempel und der Übersetzerzusatz versehen. Dank dessen ist es unbezweifelbar, dass der Ausgangstext und der Zieltext inhaltlich komplett identisch sind.
Unsere Agentur hat mit beglaubigten Übersetzungen reichlich Erfahrung und stelle für Sie alles sicher, was benötigt wird. Außer den normalen amtlichen Dokumenten müssen bei einer Übersetzung auch die folgenden Dokumente mit einem gerichtlichen Stempel versehen werden:
- Auszug auf dem Punkteregister für Fahrer
- Arztbericht
- Bericht eines Veterinärs
- Gesellenbrief
- Bescheinigung der Konformität der Ausbildung oder Befähigung
- Diplom einer spezielle Disziplin
- Notarielle Beglaubigung einer Unterschrift (auf einer Urkunde) und Apostille
- Bestätigung über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
- Gehaltsabrechnung
- Formular P60
- Bestätigung über ausbezahlte Leistungen der sozialen Absicherung
- Scheidungsurteil
- Bestätigung des Dauerwohnsitzes
- Zustimmung der biologischen Eltern zur Ausreise eines Kindes
- Bericht über soziale Untersuchung eones Antragstellers einer Adoption
- Psychologische Beurteilung des Antragstellers einer Adoption